Einzelberatungen

Wussten Sie schon...

... dass die gesetzlichen Krankenkassen bei Vorlage einer ärztlicher Verordnung über Ernährungstherapie einen Teil der Beratungskosten (nach §43 SGB V) übernehmen? Falls gewünscht stelle ich Ihnen hierzu gerne im Vorfeld einen Kostenvoranschlag aus, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.


Ernährungstherapie

Bei verschiedenen Beschwerden und Krankheitsbildern kann die Umstellung der Ernährungsgewohnheiten einen großen Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit leisten. Ich unterstütze Sie dabei gerne ganz individuell, gebe Ihnen wissenschaftliche Informationen und suche mit Ihnen alltagstaugliche Möglichkeiten, mit denen Sie Ihren persönlichen Weg zur gesunden Ernährung finden!

 

Bei Vorlage einer ärztlicher Verordnung über Ernährungstherapie übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel einen Teil der Beratungskosten (nach §43 SGB V). Falls gewünscht stelle ich Ihnen hierzu gerne im Vorfeld einen Kostenvoranschlag aus, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.


Mobiler Service

Ich besuche Sie gerne bei Ihnen zuhause für Einzeltherapie, Kochtrainings am eigenen Herd, einen Kühlschrankcheck oder eine Einkaufsberatung im Supermarkt.